Version: V.20241028-01 vom 28.10.2024
Anbieter: Rohrbeck & Rohrbeck GmbH Isländische Str. 7 10439 Berlin
Geschäftsführer: Mathias Rohrbeck
Prokuristin: Katja Rohrbeck
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Rohrbeck & Rohrbeck GmbH (nachfolgend „Anbieter") und den Unternehmen oder Recruitern in freier Mitarbeit (nachfolgend „Nutzer"), die die TalentbusterWebsite zur Optimierung ihrer Recruiting-Prozesse nutzen. Die Nutzung von Talentbuster setzt einen Computer voraus. Die Software enthält Module, die den Nutzer dabei unterstützen, effizienteres Recruiting vorzunehmen. Modul 1 ist in zwei Untermodule unterteilt:
Alle Rechte an der Software Talentbuster, einschließlich aller Inhalte, Module und Algorithmen, verbleiben beim Anbieter. Die Nutzer erhalten lediglich ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Modifikation der Software oder ihrer Bestandteile ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
Talentbuster verwendet verschiedene Softwaretools, die das Grundgerüst der Plattform darstellen. Die Software gibt keine Daten an Dritte weiter, außer im Zeitraum der Nutzung der KI-Modelle, die die zur Verfügung gestellten Daten nutzen, um Analysen, Bewertungen, Texte und Extraktionen bereitzustellen. Je nach Anwendung kommt die jeweils effizienteste und ergebnisorientierte KI zum Einsatz.
Alle auf der Talentbuster-Plattform dargestellten Inhalte, einschließlich Texte, Bilder, Softwaremodule und Algorithmen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters vervielfältigt, verbreitet oder modifiziert werden. Die Software darf ausschließlich zur Nutzung der Talentbuster-Dienste verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.
Die Nutzung der Talentbuster-Website ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem gebuchten Modul und der vereinbarten Nutzungsdauer. Abrechnungen erfolgen monatlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise und Gebühren mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern.
Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung von Talentbuster ausschließlich Social-Media-Accounts zu verbinden, die im Einklang mit geltendem Recht betrieben werden.
Sollte ein Social-Media-Account von Talentbuster entkoppelt und ein neuer Account verbunden werden, entstehen dem Nutzer zusätzliche Kosten.
Der Nutzer stellt sicher, dass alle verbundenen Social-Media-Accounts und deren Inhalte den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße, die durch die Nutzung eines Social-Media-Accounts entstehen.
Die Nutzer sind verpflichtet:
Talentbuster verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem KI-Act. Der Anbieter hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen und zu löschen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, Datenschutzvorfälle innerhalb der gesetzlichen Fristen zu melden.
Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden für Referenzzwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Darstellung auf der Talentbuster-Website, in Präsentationen und in Werbematerialien.
Die Nutzung erfolgt zeitlich unbefristet, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde der Nutzung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, die Darstellung von Logos und Unternehmensnamen ausschließlich zu Referenzzwecken vorzunehmen und keine Änderungen vorzunehmen, die deren Aussagegehalt oder Markenidentität verändern.
Der Kunde kann der Nutzung seines Logos und seines Unternehmensnamens jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird der Anbieter die Nutzung unverzüglich einstellen und bestehende Referenzen entfernen, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
Talentbuster erfüllt die Vorgaben des KI-Acts der Europäischen Union und stellt sicher, dass Nutzer die Anforderungen des Gesetzes und anderer relevanter Vorschriften einhalten können. Das System ist so konzipiert, dass es klar und transparent kennzeichnet, wenn KI-Systeme bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Nutzer sind verpflichtet, Bewerbern und Kandidaten offenzulegen, dass ein KI-System zur Unterstützung des Recruiting-Prozesses eingesetzt wird. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass diese Offenlegung nach geltenden Vorschriften erfolgt. Talentbuster bietet den Nutzern die Möglichkeit, die erforderlichen Beweise und Nachweise zu dokumentieren, um zu belegen, dass die KI lediglich als Hilfsmittel zur Bewertung von Kandidaten eingesetzt wird und keine finalen Entscheidungen trifft. Das System stellt dafür entsprechende Berichts- und Dokumentationsfunktionen bereit, um Nutzer bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Nachweispflichten zu unterstützen.
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der durch Talentbuster gelieferten Ergebnisse getroffen werden. Die Nutzer sind angehalten, die durch die Software bereitgestellten Informationen eigenständig zu überprüfen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die durch unbefugte Zugriffe oder unvorhersehbare Ereignisse wie technische Störungen verursacht werden, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen.
Die Bewertung von Kandidaten ist ein zentraler Bestandteil der Module 1a (CV-Screening) und 1b (Active Search). Die Bewertungen basieren auf der Analyse von Daten aus Jobpositionen (URLs oder PDFs) und Kandidaten-Lebensläufen. Die Nutzung pro Monat ist aktuell nicht begrenzt.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer gegen die AGB verstößt, die Software missbraucht oder in einer Weise nutzt, die als übermäßig oder missbräuchlich betrachtet wird und die Funktionsweise des Systems oder die Nutzung durch andere beeinträchtigen könnte. Übermäßige Nutzung liegt vor, wenn die Software in einem Umfang verwendet wird, der über das vertraglich vereinbarte oder übliche Maß hinausgeht, ohne dass hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. In einem solchen Fall wird der Nutzer vorab gewarnt und zur Anpassung des Nutzungsverhaltens aufgefordert. Sollte der Nutzer dieser Aufforderung nicht nachkommen, behält sich der Anbieter das Recht zur fristlosen Kündigung vor.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Rohrbeck & Rohrbeck GmbH.